Zur Hause ist es am schönsten! Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Einschränkung oder einer psychischen Beeinträchtigung können durchaus zu Hause leben.
Unser qualifiziertes Team sorgt dafür, dass ihr weiterhin selbstbestimmt in euren eigenen vier Wänden leben könnt.
Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und zu strukturieren und ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Sie umfassen die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Handicap im Alltag.
Assistenzleistungen umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen. Das sind nur einige Beispiele, die Ihnen den umfangreichen Rahmen unserer Unterstützung aufzeigen sollen. Ihre Ziele werden individuell auf Sie mit den Bedarfsermittler:innen Ihres Kostenträgers abgestimmt.
Die Zielgruppe für Leistungen nach § 78 SGB IX sind Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, die Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Assistenz benötigen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Diese Leistungen sollen Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken.
Wird ein Bedarf an Assistenzleistungen festgestellt, so wird die Leistung dementsprechend durch den zuständigen Leistungsträger bewilligt. Menschen mit Behinderung können sich dann an eine Einrichtung (sog. Leistungserbringer) wenden, die Assistenzkräfte bereitstellt. Meist haben Leistungserbringer eine Internetpräsenz oder dem Kostenträger liegt eine aktuelle Liste aller Anbieter vor, die sie dem Hilfesuchenden zur Verfügung stellen können.
In § 78 Abs. 2 Satz 2 SGB IX werden zwei Formen von Assistenzleistungen unterschieden: die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten (sog. kompensatorische Assistenz) und die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (sog. qualifizierte Assistenz). Die Auf den Punkt GmbH ist in der Lage, Ihnen beide Assistenzarten anzubieten.
Bei der kompensatorischen Assistenz geht es darum, dass teilweise oder vollständig die jeweilige Aufgabe oder Tätigkeit, die zur Überwindung der Teilhabe-Einschränkung führt, übernommen wird oder die Assistenzleistung in der physischen Begleitung des Assistenznehmer:in besteht. Hier geht es vor allem darum, z.B. motorische und sensorische Beeinträchtigungen der leistungsberechtigten Person auszugleichen. Notwendig ist, dass die Durchführung der Tätigkeit sach- und bedarfsgerecht (§ 104 SGB IX) erfolgt, was im individuellen Fall eine entsprechende fachliche Qualifikation der Assistenzperson erfordern kann.
Die qualifizierte Assistenz soll dagegen auch Motivation, Anleitung, Training und psychologische Begleitung der Leistungsberechtigten in den genannten Lebensbereichen beinhalten, sodass der Assistenznehmer:in die jeweiligen Tätigkeiten und Handlungen irgendwann zumindest teilweise selbst übernehmen kann oder noch vorhandene Kompetenzen diesbezüglich nicht verliert oder diese sich nicht verschlechtern. Dafür müssen alltägliche Situationen und Handlungen bspw. gemeinsam geplant, besprochen, geübt und reflektiert werden. Dies kann sich auf die Bewältigung des Alltags beziehen, denkbar sind aber auch die Beratung und Anleitung zur Lebensgestaltung, zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen oder der Gestaltung einer Partnerschaft sowie die Planung der Freizeitgestaltung oder Ernährung bzw. weiterer Lebensbereiche. Geregelt werden mit der qualifizierten Assistenz insbesondere pädagogische, sozialtherapeutische und psychosoziale Leistungen.
Aufgrund dessen ist die qualifizierte Assistenz nach § 78 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ausdrücklich Fachkräften vorbehalten, die i.d.R. über eine einschlägige Ausbildung „im pädagogischen, psycho-sozialen, psychiatrischen oder therapeutischen Bereich“ verfügen müssen.
Wir bieten eine ambulante Unterstützung im gesamten Kreis Ostholstein an. Sie können unsere Leistungen als Individualleistung und/oder im Gruppensetting in Anspruch nehmen. Im Gesamtplan- bzw. Teilhabeplanverfahren Ihres Kostenträgers ist oder wird festgelegt, in welcher Form Ihre Leistungen erbracht werden soll.
Unsere Gruppenleistungen werden zur Zeit überarbeitet und werden in Kürze wieder zur Verfügung stehen.
Sollten Sie bereits eine Kostenzusage, beispielsweise des Kreises Ostholstein, in Händen halten, dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unserer pädagogischen Leitung, Frau Verena Isenberg. Je nach Auslastung ist es uns möglich, Sie recht zeitnah aufzunehmen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, werden wir Sie auf unsere Warteliste setzen und uns umgehend bei Ihnen melden, wenn wir wieder freie Kapazitäten haben.
Falls Sie sich für unsere Leistungen interessieren und sich einfach nur informieren möchten, dann rufen Sie uns ebenfalls gerne an. Wir werden unser Bestes geben, all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen behilflich zu sein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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